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Aufnahmevoraussetzung

Wenn Sie die allgemeine Schulpflicht (10 Jahre) erfüllt haben und zum Stichtag 01.08. des jeweiligen Jahres aber noch nicht volljährig sind, sind Sie laut Schulgesetz (SchulG NRW §38) verpflichtet, diesen Bildungsgang zu besuchen, sofern Sie in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, keinen anderen Bildungsgang am Berufskolleg und keine andere Schule besuchen.

Alle Informationen finden Sie in unserer Infobroschüre.

Auskunft/Ansprechpartner/Anmeldung

Berufskolleg Eifel des Kreises Euskirchen in Kall
Loshardt 2,
53925 Kall
Telefon: +49 2441 7797-0
Telefax: +49 2441 7797-79
E-Mail: info@bkeifel.de
Internet: www.bkeifel.de

 

Für ein Beratungs- oder Aufnahmegespräch stehen Ihnen der Abteilungsleiter Holger Stürmer (stuermer@bkeifel.de) und die stellvertretende Abteilungsleiterin Sabine Engemann (engemann@bkeifel.de) gerne zur Verfügung. Ohne Beratung ist keine Aufnahme möglich. Beratungstermine werden ganzjährig über unser Sekretariat (02441-77970) vergeben.

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